Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Grundsätze
(1) Die Private Arbeitsvermittlung B&B Jobagentur (im weiteren PAV genannt)
hat ein Gewerbe als Private Arbeitsvermittlung angemeldet und verpflichtet sich, alle Mittel und Möglichkeiten zu nutzen, um der Arbeitssuchenden Vertragspartei einen geeigneten Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln.
(2) Eine Garantie für eine erfolgreiche Vermittlung kann nicht gegeben werden.
Eine Haftung für eine nicht erfolgreiche Vermittlung wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Grundlage für die Vermittlung ist der Abschluss eines Vermittlungsvertrages.
(3) Seitens der PAV besteht keine Verpflichtung mit jedem Bewerber (Arbeitssuchenden) einen Vermittlungsvertrag abzuschließen.
(4) Bewerbungsunterlagen werden nur dann zurück geschickt, wenn bei Einreichung der Unterlagen ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigelegt wurde. Der Bewerber hat jedoch jederzeit die Möglichkeit, seine Bewerbungsunterlagen während der Geschäftszeiten persönlich abzuholen.
(5) 6 Monate nach dem Einreichungstag verliert die Bewerbung ihre Gültigkeit und wird vernichtet.
§ 2 Vermittlungsvertrag
(1) Bei Beginn einer aktiven Vermittlung wird mit dem Bewerber ein Vermittlungsvertrag geschlossen.
(2) Ein abgeschlossener Vermittlungsvertrag kann von jeder Vertragsseite mit einwöchiger
Frist ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. Die Kündigung muss in schriftlicher Form erfolgen.
§ 3 Vermittlungsgebühr und Zahlungsweise
(1) Die Vermittlungsgebühr und Zahlungsweise regelt sich nach SGB III § 421 g (2)
und beträgt maximal 2.000 € (incl. 19 % MwSt). Voraussetzung ist ein abgeschlossener Vermittlungsvertrag. Die Vermittlung ist für einen Arbeitssuchenden Vertragspartner mit Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit kostenlos.
(2) Für Arbeitssuchende ohne Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein gelten gesonderte Regelungen. Die Vermittlungsgebühr für eine erfolgreicher Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung wird individuell festgelegt, diese überschreitet aber nicht die Summe von 2.000 € (incl. 19 % MwSt).
(3) Die Vermittlungsgebühr für Unternehmen, welche die B&B Jobagentur zur Personalaquise beauftragen, wird gesondert vertraglich geregelt.
§ 4 Leistungen der PAV
(1) Erstellung eines Bewerberprofils unter Mitwirkung des Arbeitssuchenden als Grundlage für eine Vermittlung.
(2) Individuelle Vorbereitung und Unterstützung für die mündliche und schriftliche Bewerbung.
(3) Suche von Beschäftigungsangeboten und Herstellung von Kontakten und Vorstellungsterminen bei Arbeitgebern nach Auswahl der PAV unter Berücksichtigung der Eignung des Arbeitssuchenden.
(4) Administrative Abwicklung der Zahlungsverpflichtung des Arbeitssuchenden Vertragspartners nach erfolgreicher Vermittlung mit der Bundesagentur für Arbeit.
§ 5 Pflichten des Arbeitssuchenden
(1) Der Arbeitssuchende verpflichtet sich vereinbarte Vorstellungstermine einzuhalten und
sich in Zusammenarbeit mit der PAV intensiv vorzubereiten. Der Arbeitssuchende hat eine Informationspflicht gegenüber der PAV über den Inhalt und das Ergebnis von vermittelten Vorstellungsgesprächen. Die Frist beträgt 3 Werktage.
(2) Über Kontaktadressen, die die PAV dem Arbeitssuchenden vermittelt hat, ist gegenüber
Dritten Stillschweigen vereinbart.
(3) Bei erfolgreicher Vermittlung (Abschluss eines Arbeitsvertrages) ist das Original des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines durch den Arbeitssuchenden der PAV unverzüglich zu übergeben.
§ 6 Datenschutz
Mit der Zusendung Ihrer Bewerbung stimmen Sie zu, dass wir diese gemäß der Datenschutzverordnung, dem Bundesdatenschutzgesetz sowie § 298 SGB III speichern dürfen. Eine Weiterleitung an Arbeitgeber im Rahmen eines Vermittlungsvorschlages erfolgt er nach Abschluss eines Arbeitsvermittlungsvertrages gemäß § 296 SGB III und Ihrer schriftlichen Einwilligung. Eine weitergehende Nutzung oder Weitergabe Ihrer Daten erfolgt selbstverständlich nicht.Bei Nichtzustandekommen eines Vermittlungsvertrages löschen wir Ihre elektronisch übermittelten Daten vollständig. Schriftliche Unterlagen werden vernichtet, soweit Sie keinen ausreichend frankierten Rückumschlag beigelegt haben und wir Ihnen die schriftliche Bewerbung zurücksenden können.Nach Abschluss eines Vermittlungsvertrages löschen bzw. vernichten wir Ihre Daten, wie im Punkt 2 beschrieben, falls eine Vermittlung nicht zu Stande gekommen und der Vermittlungsvertrag beendet worden ist.Nach erfolgreicher Vermittlungstätigkeit löschen bzw. vernichten wir Ihre Daten wie im Punkt 2 beschrieben, soweit und keine Aufbewahrungspflicht trifft. Wir müssen danach für die Dauer von 3 Jahren den Vermittlungsvertrag, die sogenannte Vermittlungs- und Beschäftigungsbestätigung des Arbeitgebers sowie die Abrechnungsunterlagen für Kontrollen durch die Bundesagentur für Arbeit aufbewahren, wenn wir mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein – Maßnahme Private Arbeitsvermittlung für Sie tätig waren. Für die Dauer von 10 Jahren bewahren wir für das Finanzamt unseren Vermittlungsvertrag sowie die Abrechnungsunterlagen auf.Sie haben jederzeit ein Auskunftsrecht über Ihre gespeicherten Daten.
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